Jugendleiter-Card

Eine ers­te Bedin­gung zum Team­en ist die soge­nann­te Jugend­lei­ter-Card (Julei­ca). Die­se bil­det die recht­li­che Vor­aus­set­zung um die Auf­sichts­pflicht über Kin­der und Jugend­li­chen aus­üben zu dür­fen. Um die Julei­ca zu bean­tra­gen, musst du min­des­tens 16 Jah­re alt sein und eine Julei­ca-Schu­lung besucht haben. Die Inhal­te die­ser Schu­lung sind vor­ge­schrie­ben und beinhal­ten inhalt­li­che The­men wie zum Bei­spiel der Umgang mit Kon­flik­ten, eine alters­ge­rech­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, Rech­te und Pflich­ten von Team­en­den oder auch die kon­kre­te Pro­jekt­pla­nung. Außer­dem ist ein Ers­te-Hil­fe-Kurs sowie eine Schu­lung über die Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt Teil der Aus­bil­dung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­dest du unter www.juleica.de oder auch vom KSJ Büro.

Fortbildungen

Da die Julei­ca nach 3 Jah­ren abläuft, musst du Fort­bil­dun­gen nach­wei­sen um eine Ver­län­ge­rung bean­tra­gen zu kön­nen. Auch for­dert die KSJ Trier sel­ber, dass regel­mä­ßig Fort­bil­dun­gen gemacht wer­den. Für eine Ver­län­ge­rung der Julei­ca müs­sen Fort­bil­dun­gen mit ins­ge­samt mehr als 8 Zeit­stun­den Inhalt vor­ge­wie­sen wer­den.

Inhalt­lich-päd­ago­gi­sche Fort­bil­dun­gen könn­ten bei­spiels­wei­se die fol­gen­den The­men abde­cken:

  • Metho­den­trai­ning
  • Thea­ter­päd­ago­gik
  • Erleb­nis­päd­ago­gik
  • Schu­lung zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt

Von der KSJ gefor­der­te Sicher­heits­up­dates kön­nen beinhal­ten:

  • Ers­te-Hil­fe-Schein
  • Ret­tungs­schwimm­schein
  • Fahr­si­cher­heits­trai­ning

Erweitertes Führungszeugnis

Laut Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) VIII §72a müs­sen(!) alle in der Jugend­ar­beit Täti­gen dahin­ge­hend über­prüft wer­den, ob sie (irgend­wann ein­mal) unter ande­rem wegen Sexu­al­straf­de­lik­ten ver­ur­teilt wur­den. Dies geschieht mit­tels Vor­le­gen eines erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses (EFZ). Für die Jugend­ar­beit in der KSJ Trier muss dies an das bischöf­li­che Nota­ri­at in Trier geschickt wer­den. Dort wird dies auf besag­te Straf­ta­ten geprüft. Die KSJ erhält im Anschluss ledig­lich Aus­kunft dar­über, ob besag­te Per­son für die Jugend­ar­beit ein­ge­setzt wer­den darf, oder nicht. Ein­sicht in das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis erhält die KSJ nicht. Der Vor­gang muss gemäß der Bestim­mung des Lan­des Rhein­land-Pfalz alle 5 Jah­re wie­der­holt wer­den. Falls du Fra­gen bezüg­lich des Ablaufs hast, wen­de dich an das KSJ Büro.

Institutionelles Schutzkonzept

Das Insti­tu­tio­nel­le Schutz­kon­zept (ISK) beschreibt Stra­te­gien und Struk­tu­ren der KSJ, sowie Inhal­te der Julei­ca-Schu­lung in Bezug auf die Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt. Das Prä­ven­ti­ons­kon­zept der KSJ Trier wur­de von der Diö­ze­san­kon­fe­renz ver­ab­schie­det und ist damit bin­dend für alle Team­en­de!

Das Prä­ven­ti­ons­kon­zept der KSJ Trier kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den: Präventionskonzept.pdf

Des­wei­te­ren gel­ten die fol­gen­den 2 Doku­men­te:

  • Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept des BDKJ Trier
  • Ver­hal­tens­ko­dex der Abtei­lung Jugend des Bis­tums Trier

Selbstverpflichtungserklärung

Im Rah­men des Ins­ti­tio­nel­len Schutz­kon­zep­tes müs­sen alle Team­en­de eine Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung unter­schrei­ben, in wel­cher die­se sich zu einem wert­schät­zen­den Umgang mit Kin­dern und Jugend­li­chen ver­pflich­ten. Sie muss dem KSJ Büro zuge­schickt wer­den.

Die Erklä­rung kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den: Selbstverpflichtungserklärung.pdf