Jugendleiter-Card
Eine erste Bedingung zum Teamen ist die sogenannte Jugendleiter-Card (Juleica). Diese bildet die rechtliche Voraussetzung um die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendlichen ausüben zu dürfen. Um die Juleica zu beantragen, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und eine Juleica-Schulung besucht haben. Die Inhalte dieser Schulung sind vorgeschrieben und beinhalten inhaltliche Themen wie zum Beispiel der Umgang mit Konflikten, eine altersgerechte Kommunikation, Rechte und Pflichten von Teamenden oder auch die konkrete Projektplanung. Außerdem ist ein Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Schulung über die Prävention sexualisierter Gewalt Teil der Ausbildung. Weitere Informationen findest du unter www.juleica.de oder auch vom KSJ Büro.
Fortbildungen
Da die Juleica nach 3 Jahren abläuft, musst du Fortbildungen nachweisen um eine Verlängerung beantragen zu können. Auch fordert die KSJ Trier selber, dass regelmäßig Fortbildungen gemacht werden. Für eine Verlängerung der Juleica müssen Fortbildungen mit insgesamt mehr als 8 Zeitstunden Inhalt vorgewiesen werden.
Inhaltlich-pädagogische Fortbildungen könnten beispielsweise die folgenden Themen abdecken:
- Methodentraining
- Theaterpädagogik
- Erlebnispädagogik
- Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt
- …
Von der KSJ geforderte Sicherheitsupdates können beinhalten:
- Erste-Hilfe-Schein
- Rettungsschwimmschein
- Fahrsicherheitstraining
Erweitertes Führungszeugnis
Laut Sozialgesetzbuch (SGB) VIII §72a müssen(!) alle in der Jugendarbeit Tätigen dahingehend überprüft werden, ob sie (irgendwann einmal) unter anderem wegen Sexualstrafdelikten verurteilt wurden. Dies geschieht mittels Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ). Für die Jugendarbeit in der KSJ Trier muss dies an das bischöfliche Notariat in Trier geschickt werden. Dort wird dies auf besagte Straftaten geprüft. Die KSJ erhält im Anschluss lediglich Auskunft darüber, ob besagte Person für die Jugendarbeit eingesetzt werden darf, oder nicht. Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis erhält die KSJ nicht. Der Vorgang muss gemäß der Bestimmung des Landes Rheinland-Pfalz alle 5 Jahre wiederholt werden. Falls du Fragen bezüglich des Ablaufs hast, wende dich an das KSJ Büro.
Institutionelles Schutzkonzept
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) beschreibt Strategien und Strukturen der KSJ, sowie Inhalte der Juleica-Schulung in Bezug auf die Prävention sexualisierter Gewalt. Das Präventionskonzept der KSJ Trier wurde von der Diözesankonferenz verabschiedet und ist damit bindend für alle Teamende!
Das Präventionskonzept der KSJ Trier kann hier heruntergeladen werden: Präventionskonzept.pdf
Desweiteren gelten die folgenden 2 Dokumente:
- Institutionelles Schutzkonzept des BDKJ Trier
- Verhaltenskodex der Abteilung Jugend des Bistums Trier
Selbstverpflichtungserklärung
Im Rahmen des Institionellen Schutzkonzeptes müssen alle Teamende eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, in welcher diese sich zu einem wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen verpflichten. Sie muss dem KSJ Büro zugeschickt werden.
Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden: Selbstverpflichtungserklärung.pdf